Nach Erlangung der Körperschaftsrechte im Land Berlin haben Jehovas Zeugen nun auch in den übrigen Bundesländern den Antrag auf Zweitverleihung gestellt, um zur Rechtssicherheit ihres Verhältnisses zu den Behörden in den einzelnen Bundesländern beizutragen. In den folgenden Ländern ist die Zweitverleihung erfolgt (in der Reihenfolge der Anerkennung): Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Bayern, Schleswig-Holstein, Saarland, Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern.
Jehovas Zeugen sind in allen Bundesländern durch ihren Predigtdienst von Haus zu Haus und auf den Straßen bekannt. Viele kennen auch ihre Königreichssäle (Kirchengebäude von Jehovas Zeugen), die es in sehr vielen Orten gibt. Zehn Kongresssäle, über die ganze Bundesrepublik verteilt, dienen regelmäßig stattfindenden Kongressen mit jeweils bis zu 2000 Besuchern. Zudem gibt es in vielen Gedenkstätten unseres Landes Hinweise auf die zwei Verfolgungsperioden der Zeugen Jehovas (NS-Zeit und DDR-Unrechtssystem). Dazu gehören die Gedenkstätten Neuengamme bei Hamburg, Ravensbrück, Sachsenhausen, Buchenwald, Berlin (Normannenstraße), Dachau usw. In einigen Orten sind Straßen nach den Namen verfolgter oder gewaltsam umgebrachter Zeugen Jehovas benannt.
Land:
Zahl der
GemeindenKönigreichs-
säle27 961
385
163
29 808
380
197
Kongresssäle München
und Büchenbach (bei Nürnberg)5 954
76
17
2 844
36
29
2 006
30
6
3 175
44
11
12 353
172
73
1 688
22
16
13 054
187
124
35 116
476
213
Kongresssäle Gelsenkirchen
Meckenheim (bei Bonn)
und Porta Westfalica-Möllbergen7 790
101
58
1 961
27
14
13 262
157
56
2 329
27
20
5 619
73
48
2 733
34
19
Stand: 1.2007
Zu allen Zusammenkünften, die zweimal wöchentlich in den Königreichssälen stattfinden, ist die Öffentlichkeit herzlich willkommen. Adressen können in den örtlichen Telefonbüchern oder im Internet im Telefonbuch.de unter „Jehovas Zeugen“ gefunden werden. Auskünfte werden auch gern unter der Tel.-Nr. 06483 41-0 erteilt.