Abgeschlossene Zweitverleihungsverfahren
Nach Erlangung der Körperschaftsrechte im Land Berlin haben Jehovas Zeugen im Juli 2006 auch in den übrigen Bundesländern den Antrag auf Zweitverleihung gestellt, um zur Rechtssicherheit ihres Verhältnisses zu den Behörden in den einzelnen Bundesländern beizutragen. In den folgenden Ländern ist die Zweitverleihung erfolgt (in der Reihenfolge der Anerkennung):
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Bayern
Schleswig-Holstein
Saarland
Sachsen
Brandenburg
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern
Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Bayern
Schleswig-Holstein
Saarland
Sachsen
Brandenburg
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern