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Abgeschlossene Zweitverleihungsverfahren

Nach Erlangung der Körperschaftsrechte im Land Berlin haben Jehovas Zeugen im Juli 2006 auch in den übrigen Bundesländern den Antrag auf Zweitverleihung gestellt, um zur Rechtssicherheit ihres Verhältnisses zu den Behörden in den einzelnen Bundesländern beizutragen. In den folgenden Ländern ist die Zweitverleihung erfolgt (in der Reihenfolge der Anerkennung):

Hamburg
Hessen
Niedersachsen
Bayern
Schleswig-Holstein
Saarland
Sachsen
Brandenburg
Thüringen
Sachsen-Anhalt
Mecklenburg-Vorpommern

Offene Zweitverleihungsverfahren

In den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurde über den Antrag entweder noch nicht entschieden oder er wurde abgelehnt. Über den Fortgang dieser Verfahren berichten wir auf den zugehörigen Seiten.
 
   
 
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