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Zweitverleihungsverfahren in Rheinland-Pfalz

Jehovas Zeugen in Deutschland haben, wie in allen übrigen Bundesländern auch, einen Antrag auf Verleihung der Körperschaftsrechte im Wege der Zweitverleihung im Bundesland Rheinland-Pfalz gestellt.

Nach eingehender Prüfung durch die zuständigen Behörden wurde in der Ministerratsinformation vom 9. April 2009 mitgeteilt, dass die zuständige Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur "nach Würdigung der in diesem Verleihungsverfahren gegebenen Sach- und Rechtslage ... dem vorliegenden Antrag ... entsprechen, und der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen in Deutschland gemäß Artikel 140 GG i.V.m. Artikel 137 Abs. 5 Satz 2 WRV die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in Rheinland-Pfalz ... verleihen" würde. Sie schlägt dem Ministerrat vor, "die Ministerratsinformation des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur zustimmend zur Kenntnis zu nehmen." Aufgrund von politischen Interventionen wurde dem Vorschlag der Ministerin nicht gefolgt. Stattdessen wurde das Verfahren weiter verzögert, und schließlich wurde der Antrag mit Bescheid vom 14. Februar 2011 endgültig abgelehnt.

Jehovas Zeugen in Deutschland haben am 26. Februar 2011 Klage gegen die Ablehnung der Zweitverleihung der Körperschaftsrechte durch das Land Rheinland-Pfalz beim Verwaltungsgericht (VG) Mainz eingelegt. 

Am 26. Januar 2012 gab das VG Mainz der Klage statt. In der mündlichen Verhandlung wurde insbesondere die umfangreiche Tatsachenermittlung hervorgehoben, die zahlreiche Richter in den vergangenen Jahrzehnten in dieser Angelegenheit durchgeführt haben. Damit wird das Land Rheinland-Pfalz verpflichtet, den Körperschaftsstatus im Wege der Zweitverleihung zu bestätigen. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

Über den weiteren Fortgang des Verfahrens wird informiert.

 
   
 
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