Zweitverleihungsverfahren in Bremen
Jehovas Zeugen in Deutschland haben, wie in allen übrigen Bundesländern auch, einen Antrag auf Verleihung der Körperschaftsrechte im Wege der Zweitverleihung im Bundesland Bremen gestellt.
Nach eingehender Prüfung durch die zuständigen Behörden wurde ein Gesetzesentwurf über die Verleihung der Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an Jehovas Zeugen in Deutschland in die Bremische Bürgerschaft (Landtag) am 9. Juni 2009 durch den Senat der Freien Hansestadt Bremen eingebracht. Die Gesetzesberatungen der Bürgerschaft haben in früheren Parallelfällen in aller Regel nicht mehr als zwei bis drei Monate in Anspruch genommen. Jedoch hat sich das parlamentarische Verfahren im Fall von Jehovas Zeugen in Deutschland über fast zwei Jahre bis zur Ablehnung des Gesetzesentwurfs durch die Bürgerschaft in ihrer Sitzung vom 12. Mai 2011, der letzten Plenarsitzung der zwischenzeitlich beendeten 17. Legislaturperiode, hingezogen.
Jehovas Zeugen in Deutschland haben am 14. Juni 2011 Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Zweitverleihung der Körperschaftsrechte durch die Bremische Bürgerschaft eingelegt. In dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist nun zu klären, inwieweit in diesem so genannten Zweitverleihungsverfahren die Voraussetzungen zur Erlangung des Körperschaftsstatus erneut geprüft werden dürfen. Im Übrigen muss auch geklärt werden, ob durch das Bremer Verfahren grundlegende Verfahrensrechte, wie das Recht auf Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör, verletzt worden sind.
Über den weiteren Fortgang des Verfahrens wird informiert.