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Wie wir über den Staat denken

Jehovas Zeugen fühlen sich als Christen verpflichtet, vorbildliche Bürger zu sein. Deshalb respektieren sie Regierung und Behörden.

Als Christen und Diener Gottes bemühen wir uns, nach der Bibel zu leben und betrachten gesetzestreues Verhalten als unsere Pflicht. Doch wir lehnen respektvoll ab, etwas zu tun, was der Bibel oder unserem christlichen Gewissen widerspricht.

Verhältnis zum Staat - Neutralität

Wie Jesus Christus und die Christen im ersten Jahrhundert beteiligen sich Jehovas Zeugen weder an der Politik noch an Kriegen. Unsere christliche Neutralität ist historisch gut belegt. Wir folgen damit dem biblischen Aufruf, die „Schwerter zu Pflugscharen zu schmieden" und „den Krieg nicht mehr zu lernen" (Jesaja 2:4). Gleichzeitig anerkennen wir das Recht des Staates, eine Armee aufzustellen und sich zu verteidigen. In die Entscheidungen anderer mischen wir uns nicht ein (Johannes 18:36).

Wir sind neutral und treten für keine politische Strömung ein, da wir wissen, dass Gottes Königreich die Probleme der Menschheit lösen wird. Unabhängig davon arbeiten wir mit jeder rechtmäßigen Regierung zusammen und möchten mit allen in Frieden leben.

Achtung der Staatsgewalt

Wir fühlen uns als Christen verpflichtet, vorbildliche Bürger zu sein. Deshalb ehren und respektieren wir die Regierung. Nur in seltenen Ausnahmefällen befolgen wir nicht die Forderungen einer Regierung, nämlich dann, wenn ein unlösbarer Konflikt mit den Geboten Gottes besteht. Durch unsere Publikationen und unseren Predigtdienst ermuntern wir dazu, gesetzestreue Bürger zu sein (Matthäus 22:17-21; Apostelgeschichte 5:29; Römer 13:1-7).

Verlangt eine Regierung etwas von uns, was dem höheren Gesetz Gottes widerspricht, lehnen wir respektvoll ab, der Forderung nachzukommen. Ein Beispiel: Während der NS-Zeit weigerten sich Jehovas Zeugen in Deutschland, den Krieg und den Massenmord an Millionen unschuldiger Zivilisten zu unterstützen. Der Theologe Martin Niemöller sagte über Jehovas Zeugen, dass sie „zu Hunderten und Tausenden ins Konzentrationslager und in den Tod gegangen sind, weil sie den Kriegsdienst ablehnten und sich weigerten, auf Menschen zu schießen."

Im internationalen Recht werden Menschenrechte, wie Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, und das Recht auf Wehrdienstverweigerung aus Gewissensgründen anerkannt. Der internationale Militärgerichtshof in Nürnberg legte bei der Beurteilung von Kriegsverbrechen und „Verbrechen gegen die Menschlichkeit" fest: „Die Einzelnen haben internationale Pflichten, die die vom jeweiligen Staat auferlegten nationalen Gehorsamspflichten übersteigen."

Bürgerpflichten

Gemäß der Bibel haben Christen dem Gesetz zu gehorchen, Steuern zu zahlen, Regierungsvertreter zu achten und sich für das Gemeinwohl einzusetzen (Markus 12:17; Römer 13:7; Titus 3:1). In der Bibel werden Regierungen sogar wegen der guten Dienste, die Regierungsvertreter leisten, als „Gottes öffentliche Diener" bezeichnet (Römer 13:6). Wir möchten vorbildliche Bürger sein, nicht einfach aus Angst vor Strafe, sondern weil es sich so gehört und Gott gefällt.

Regierungen beschäftigen Zeugen Jehovas wegen ihrer Ehrlichkeit und Neutralität sowie dem Ruf, fleißige Arbeiter zu sein, gern im öffentlichen Dienst. Dem Staat kommt unser biblisches Bildungsprogramm zugute, denn wir vermitteln Gewaltlosigkeit und sittliche Werte, führen Lese- und Schreibunterricht durch, leisten Katastrophenhilfe und stehen Familien seelsorgerisch bei.

Bürgerrechte

Rechtsfälle, die Jehovas Zeugen betrafen, spielen eine Schlüsselrolle im Kampf um Religions-, Rede- und Pressefreiheit in den USA und Kanada. Dadurch konnten nicht nur die Freiheiten von Zeugen Jehovas verteidigt werden, sondern die aller Bürger. Zum Beispiel wurde durch den Fall Lovell gegen Stadt Griffin (1938) vor dem Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten die Freiheit der Presse vor Lizenzierung und Zensur geschützt. Bisher gewannen Jehovas Zeugen 50 Fälle vor dem Obersten Bundesgericht der Vereinigten Staaten.

In einer vor kurzem durchgeführten Studie wurde der beispiellose Rechtskampf der Zeugen Jehovas in den USA zwischen 1938 und 1946, der zu 23 Entscheidungen vor dem Obersten Bundesgericht führte, „als Wendepunkt in der Einstellung der Nation zu den Rechten Einzelner" beschrieben.

1941 schrieb Richter Harlan F. Stone vom Obersten Bundesgericht in einem Brief an den Obersten Richter Hughes scherzhafterweise: „An Jehovas Zeugen sollte eine Stiftung gemacht werden angesichts der Hilfe, die sie bei der Lösung rechtlicher Probleme in Bezug auf die bürgerlichen Freiheiten leisten."

1942 stand in einer juristischen Fachzeitschrift: „Selten, wenn überhaupt jemals, hat in der Vergangenheit ein Einzelner oder eine Gruppe während einer ganzen Zeitepoche die Gerichtspraxis auf irgendeinem Gebiet unseres umfangreichen Verfassungsrechts bestimmen können; doch es kann geschehen, und es ist hierzulande geschehen. Diese Gruppe sind Jehovas Zeugen. Durch einen beinahe unablässigen Rechtskampf hat diese Organisation eine ständig zunehmende Reihe von Präzedenzfällen in Bezug auf die Anwendung des 14. Verfassungszusatzes geschaffen, die Religions- und Redefreiheit betreffend."

Die im ersten Verfassungszusatz der Vereinigten Staaten garantierten Freiheiten wurden im Fall Watchtower gegen Stratton (2002) verteidigt. Das Oberste Bundesgericht entschied mit 8 zu 1 Stimmen, dass Verordnungen verfassungswidrig sind, die besagen, dass sich jeder, der von Tür zu Tür geht, beim Bürgermeister eine Genehmigung beschaffen muss. Dadurch wurde das Recht von Missionaren und anderen, die aus irgendeinem Grund mit ihren Nachbarn sprechen, geschützt.

Wir verteidigen in vielen Ländern weiterhin das Recht auf Religions- und Gewissensfreiheit. Bis März 2009 haben wir 35 Mal erfolgreich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen.
 
   
 
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